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Das ifa versteht Zeitgenössische Kunst als Resonanzraum gesellschaftlicher Debatten und als bedeutsames Kommunikationsmittel in öffentlichen Diskursen. Das ifa fördert Ausstellungen, die ein breites Spektrum gesellschaftlich relevanter Themen umfassen, transdisziplinäre Ansätze verfolgen und sich mit aktuellen sozialen, kulturellen oder ökologischen Fragen auseinandersetzen.
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Ziel der Förderung ist es, Kunst aus Deutschland über die Landesgrenzen hinaus sichtbar machen, den internationalen Austausch zu stärken und gesellschaftlich relevante Themen in den globalen Dialog einzubringen. Das Förderprogramm Ausstellungsförderung unterstützt bildende Künstler:innen in Form von Zuschüssen für Reise, Kunsttransport und Miete für technisches Equipment zur Ausstellungspräsentation.
Das Programm richtet sich an zeitgenössische bildende Künstler:innen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und Teil der deutschen Kunstszene sind. Eine Förderung im Herkunftsland ist ausgeschlossen. Hier gehts zum Antragssystem. Hier geht es zu den FAQs der Ausstellungsförderung.
Telefonische Sprechzeiten für Beratungs- und Informationsgespräche: Mo - Fr 10 - 12 Uhr oder nach Vereinbarung. Ausstellungsansicht, Cosima von Bonin: Songs for Gay Dogs, Inhalt An wen richtet sich das Programm? Für welche Ausstellungsformate ist ein Antrag möglich?
Was sind die Voraussetzungen? Was beinhaltet die Förderung? Was ist darüber hinaus zu beachten? Geförderte Projekte Antragsprozess FAQs zur Ausstellungsförderung Dokumente zum Download Kontakt. Einzel- und Gruppenausstellungen im Ausland in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Kunstinstitutionen Biennalen und andere kuratierte internationale Ausstellungsformate, die den interkulturellen Austausch und die Sichtbarkeit von Kunst aus Deutschland unterstützen.
Einladung durch eine nicht-kommerzielle Institution im Ausland zu einem konkreten Ausstellungsvorhaben Verkauf der Kunstwerke ausgeschlossen Die ausstellende Institution fordert keine Gebühren oder sonstige finanzielle Beteiligungen von den eingeladenen Künstler:innen und erbringt darüber hinaus unentgeltlich Eigenleistungen Das Projekt entspricht einem hohen künstlerischen Standard und setzt sich mit gegenwärtig gesellschaftsrelevanten Themen auseinander.
Zuschüsse zu den Kosten für die An- und Abreise sowie Übernachtung und Verpflegung der Künstler:innen Zuschüsse zu den Transportkosten für Kunstwerke und Ausstellungsmaterialien Zuschüsse zu den Kosten für die Miete technischer Geräte, die für die Präsentation der Ausstellung erforderlich sind.
Wie erfolgt die Antragsstellung? Welche Antragsunterlagen werden benötigt? Offizielle Einladung der ausländischen Ausstellungsinstitution Allgemeine Informationen über die einladende Institution z. Profil, Programm, bisherige Ausstellungen ; Link zur Webseite der Institution kann im Antrag eingefügt werden Künstlerische Vita und Ausstellungsverzeichnis aller Künstler:innen, für die eine Förderung beantragt wird PDF-Datei mit Anschauungsmaterial zum geplanten Projekt sowie Dokumentationen früherer künstlerischer Arbeiten der betreffenden Künstler:innen max.
Im Antrag können Links zu Künstlerwebseiten und Audio- sowie Videoarbeiten eingefügt werden. Eine Datei mit Material zu allen Künstler:innen ist möglich und gewünscht Jeweils drei Vergleichsangebote für Reise- und Transportkosten sowie — sofern erforderlich — für die Anmietung technischer Geräte zur Präsentation der Ausstellung.
Welche Antragsabgabefristen sind zu beachten? Die Antragstellung ist einmal jährlich möglich Die Abgabefrist ist jeweils der Juli und gilt für Projekte im gesamten Folgejahr Der Antrag muss im Antragssystem bis zum Ablauf dieser Frist eingereicht sein Das Antragsformular muss ausgedruckt und unterschrieben postalisch geschickt werden — es gilt das Datum des Poststempels, später abgeschickte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Wie geht es nach der Antragstellung weiter? Alle Antragstellenden erhalten innerhalb von drei Monaten eine schriftliche Zu- oder Absage Der Rechtsweg ist ausgeschlossen Die getroffene Entscheidung wird nicht begründet Abgelehnte Anträge können kein weiteres Mal eingereicht werden.
Noch Fragen? Aktuell geförderte Projekte. Geförderte Ausstellung.